Häufige Fragen

1. Wie werde ich Genossenschaftsmitglied bei der GWM?

Der Weg in unsere Wohnungsbaugenossenschaft ist denkbar einfach. Entweder Sie sind geborenes Mitglied, wenn Ihre Eltern in einer Genossenschaft wohnen und Anteile für Sie erworben haben. Oder Sie rufen uns an. Dann erfahren sie schnell und unbürokratisch, in welchen Stadtteilen wir Wohnungen haben und wie Sie am besten Kontakt aufnehmen. Wer sich dann entschieden hat und einzieht, erwirbt Anteile und wird somit ein vollwertiges Mitglied. Beim Auszug oder Umzug werden die Anteile gemäß Satzung zurückgezahlt.

2. Was ist das Dauernutzungsrecht?

Die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft bietet eine besondere Wohnform, die eigentlich genau zwischen Miete und Eigentum liegt. Sie zahlen statt der sonst üblichen Miete eine Nutzungsgebühr und erwerben Geschäftsanteile an der Genossenschaft. So können Sie immer sicher sein, dass für Ihre Wohnung kein Eigenbedarf angemeldet werden kann. Sie haben für Ihre Wohnung ein lebenslanges Dauernutzungsrecht. Und wenn Sie einmal umziehen müssen? Dann hilft der Ring der Wohnungsbaugenossenschaften. Selbstverständlich erhalten Sie bei Austritt aus der Genossenschaft Ihre Geschäftsanteile gemäß Satzung zurück.

3. Was sind Nutzungsgebühren?

Genossenschaften sprechen nicht von Miete, sondern von Nutzungsgebühren. Doch warum ist bei vielen Genossenschaften die Nutzungsgebühr so erstaunlich günstig? Nun, Mitglieder einer Genossenschaft sind gewissermaßen auch Teilhaber der Genossenschaft – und wer knöpft sich schon selbst eine überhöhte Miete ab? Wohnungsbaugenossenschaften sind keine Unternehmen, die ausschließlich auf wirtschaftlichen Gewinn aus sind. Sie orientieren sich auch nicht am oberen Bereich des Mietspiegels. Statt dessen werden Überschüsse zum Wohl aller eingesetzt und fließen in Pflege und Ausbau von Wohn- und Lebensraum. Vom wirtschaftlichen Erfolg der Genossenschaft profitieren natürlich auch die Mitglieder durch Investitionen in die Bausubstanz, in die Gemeinschaftseinrichtungen, in die Wohnungen und in die Außenanlagen.

4. Was ist das Mitspracherecht?

Wohnen ist mehr als nur ein Dach über dem Kopf zu haben und hinter sich die Tür zu schließen. Wohnen ist ein zentraler Lebensmittelpunkt; Wohnen ist aber auch Gemeinschaft – gerade in Genossenschaften. Denn hier steht der Gedanke des Für- und Miteinanders im Vordergrund. Jeder Bewohner ist ein gleichwertiges Mitglied der Gemeinschaft und kann sich auf demokratischer Basis für seine Interessen einsetzen.

Auf der Mitgliederversammlung ist es möglich, das Mitspracherecht auszuüben und aktiv die Repräsentanten der Genossenschaft durch Wahlen mitzubestimmen, ja man kann sich sogar selbst in verschiedene Positionen wählen lassen. Dabei hat jedes Mitglied – unabhängig von seinen Geschäftsanteilen – eine Stimme.

5. Was ist demokratisches Wohnen?

Demokratisches Wohnen in einer Genossenschaft heißt nicht, dass jemand die Form der Gardinen oder die Art der Balkonbepflanzung vorgibt. Vielmehr hat jedes Mitglied das Gleiche Recht, sich für die Belange der Gemeinschaft und die Gestaltung der gemeinschaftlichen Wohnsituation einzusetzen. Mitgliedervertreter und der Aufsichtsrat sind sehr wichtige Gremien für die Unterstützung der Arbeit der Vorstände und für alle Informationen rund um die Genossenschaft.

Natürlich ist auch die Mitarbeit in Einzelprojekten möglich und gewünscht, denn Kinderbetreuung und Seniorenarbeit können auch gemeinschaftlich ausgeübt werden. Von Bewohnern organisierte Haus- und Straßenfeste sorgen für gute Nachbarschaft und lassen neue Freundschaften entstehen.

6. Wie setzt die GWM das Thema Instandhaltung um?

Genossenschaftswohnungen sind keine Spekulationsobjekte, sondern Lebensraum mit höchstmöglicher Wohnqualität zu bezahlbaren Preisen. Um diesen Standard zu halten und auszubauen, ist regelmäßige Pflege notwendig. Und zwar innen wie außen. So verwenden Genossenschaften ihre erwirtschafteten Überschüsse für grundlegende Modernisierungsmaßnahmen, um kleinere und größere Reparaturen auszuführen, Fassaden und Dächer zu renovieren Fenster auszutauschen und vieles mehr.

All diese Arbeiten werden sorgsam organisiert und koordiniert, so dass der Wert der Wohnanlagen für jedes Mitglied erhalten bleibt und zwar auch für die nächsten Generationen.

7. Wie gestaltet die GWM die Themen Wohnumfeld und Umweltschutz?

Wohnen ist nicht auf die eigenen vier Wände beschränkt. Das Drumherum ist mindestens genauso wichtig. Deshalb achten Wohnungsbaugenossenschaften schon bei der Planung einer Wohnanlage darauf, das der Umweltschutz und die Infrastruktur stimmen.

Das heißt: Neben umweltgerechtem Bau von Heizungsanlagen oder Fensterisolierungen werden Grünflachen, Spielplätze und - wo möglich - günstige Verkehrsanbindungen geschaffen. Wichtig sind die Angebote, die das Leben leichter machen. Dazu gehört der Lebensmittelladen oder der Handwerksbetrieb, der Bäcker oder die kleine Kneipe um die Ecke.

8. Warum gibt es einen Prüfungsverband für Genossenschaften?

Genossenschaften sind ökonomisch zu führende Wirtschaftsunternehmen, die gut organisiert sein müssen, damit sie wirtschaftlichen Erfolg erzielen und konkurrenzfähig bleiben. Dafür braucht man Fachleute. Jede Genossenschaft muss Mitglied in einem gesetzlich zugelassenen Prüfungsverband sein, der die wirtschaftliche Situation der Genossenschaft Jahr für Jahr durchleuchtet und in allen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen berät. Damit wird auch der Schutz der von den Mitgliedern eingezahlten Geschäftsanteile gewährleistet.

9. Warum gibt es einen Dachverband für Wohnungsgenossenschaften?

Im Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen e.V. (VdW Rheinland Westfalen) sind 300 Wohnungsgenossenschaften in 25 regionalen Arbeitsgemeinschaften zusammengeschlossen.

Der Verband wurde 1901 gegründet und fördert als Prüfungs- und Fachverband mit seinen Dienstleistungen die Ziele seiner Mitgliedsunternehmen. Er verfolgt diese Aufgabe im Bundesland Nordrhein-Westfalen sowie in den ehemaligen Regierungsbezirken Koblenz und Trier des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Der Sitz des Verbandes ist in Düsseldorf.